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   BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07   

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https://dejure.org/2008,1445
BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07 (https://dejure.org/2008,1445)
BAG, Entscheidung vom 30.04.2008 - 5 AZR 725/07 (https://dejure.org/2008,1445)
BAG, Entscheidung vom 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 (https://dejure.org/2008,1445)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Einbehalt von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen

  • openjur.de

    Einbehalt von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Zahlungspflicht eines Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer durch den Abzug und die Abführung von Lohnbestandteilen; Begründung eines eine Aufrechnungslage ausschließenden Erfüllungseinwandes durch die Abführung von Steuern und ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    SGB IV § 28; ; EStG § 38; ; Arbeitsplatzsicherungs TV Schulen LSA 1997; ; Arbeitsplatzsicherungs TV Schulen LSA 2003

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslohn - Einbehalt von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einbehaltung von Lohnsteuern und Sozialversicherungsabgaben ? Erfüllungseinwand gegenüber dem Vergütungsanspruch ? Beschränkung des Arbeitnehmers auf die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rechtsbehelfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Gehaltsbestandteile - Erfüllungswirkung der Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsentgelt - Streit um Abführung von Steuern und Sozialabgaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 126, 325
  • NJW 2008, 3805
  • MDR 2008, 1044
  • NZA 2008, 884
  • NZA 2009, 62
  • DB 2008, 2600
  • ZInsO 2008, 1159
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07
    b) Mit dem Abzug und der Abführung von Lohnbestandteilen erfüllt der Arbeitgeber seine Zahlungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer (BAG GS 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150, 153 mwN).

    Es bedarf keiner Aufrechnung (aA Staudinger/Löwisch (2004) § 288 BGB Rn. 26; Weber Anm. AP BGB § 288 Nr. 1, zu IV 2 c, 3 b; Löwisch Anm. RdA 2002, 177, 182, 183 f.; Küttner/ Schlegel Personalbuch 2007 Lohnabzugsverfahren Rn. 38).

    Nach dem Urteil des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 7. März 2001 (- GS 1/00 -BAGE 97, 150, 158 ff.) sprechen Wortlaut sowie Sinn und Zweck der steuer-und sozialrechtlichen Normen für eine Regelung eigener Art und gegen eine Aufrechnung (ebenso BSG 29. Juni 2000 - B 4 RA 57/98 R - BSGE 86, 262, 269).

  • BFH, 12.10.1995 - I R 39/95

    Lohnsteueranmeldung

    Auszug aus BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07
    Sie betrifft den jeweiligen Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer unmittelbar, weil er ihren Abzug vom Lohn zu dulden hat, so dass er nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bereits die Anmeldung der Lohnsteuer anfechten kann (20. Juli 2005 - VI R 165/01 -BFHE 209, 571; 12. Oktober 1995 - I R 39/95 - BFHE 179, 91).

    Ergeht nach der Anmeldung der Lohnsteuer gegenüber dem Arbeitnehmer ein Einkommensteuerbescheid, so bildet auch dieser einen (neuen) Rechtsgrund für die Steuerzahlung, den der Arbeitnehmer wiederum anfechten kann (12. Oktober 1995 - I R 39/95 - aaO).

  • BAG, 11.10.1989 - 5 AZR 585/88

    Abfindung: Unterwerfung unter Lohnsteuerpflicht bei unrichtiger Auskunft des

    Auszug aus BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07
    Dies zieht bei unklarer Rechtslage regelmäßig die Notwendigkeit nach sich, eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einzuholen (§ 42e EStG, vgl. auch Senat 11. Oktober 1989 - 5 AZR 585/88 - NZA 1990, 309).

    Im Beschluss vom 11. Oktober 1989 (- 5 AZR 585/88 - NZA 1990, 30) hat der Senat die auf eine Hauptleistungspflicht gestützte Zahlungsklage als unbegründet angesehen und zur Nebenpflicht der richtigen Berechnung der Abzüge ausgeführt, der dortige Arbeitgeber habe seine Fürsorgepflicht nicht verletzt.

  • BFH, 20.07.2005 - VI R 165/01

    Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch den Arbeitnehmer - Zuführung einer

    Auszug aus BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07
    Sie betrifft den jeweiligen Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer unmittelbar, weil er ihren Abzug vom Lohn zu dulden hat, so dass er nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bereits die Anmeldung der Lohnsteuer anfechten kann (20. Juli 2005 - VI R 165/01 -BFHE 209, 571; 12. Oktober 1995 - I R 39/95 - BFHE 179, 91).
  • FG Köln, 16.12.2003 - 13 K 2681/03

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

    Auszug aus BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07
    Selbst wenn zugunsten des beklagten Landes ein Rechtsirrtum unterstellt werden könnte, der erst durch das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Dezember 2003 (- 13 K 2681/03 - EFG 2004, 654) berichtigt worden sei, entschuldigt dies keinen Einbehalt erst im Dezember 2004.
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07
    Der Arbeitgeber kann zudem gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB iVm. § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG die Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern vom Arbeitnehmer verlangen, wenn er zu wenig Lohnsteuern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat (Senat 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - BAGE 111, 131, 133).
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Auszug aus BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07
    Nach dem Urteil des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 7. März 2001 (- GS 1/00 -BAGE 97, 150, 158 ff.) sprechen Wortlaut sowie Sinn und Zweck der steuer-und sozialrechtlichen Normen für eine Regelung eigener Art und gegen eine Aufrechnung (ebenso BSG 29. Juni 2000 - B 4 RA 57/98 R - BSGE 86, 262, 269).
  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 1/03

    Rechtsweg; nachträgliche Korrektur einer Lohnsteuerbescheinigung

    Auszug aus BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07
    Auch der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes sieht Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Berechnung und Anrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen "von jeher" als öffentlich-rechtlich an (4. Juni 1974 - GmS-OGB 2/73 - BSGE 37, 292; vgl. auch Senat 11. Juni 2003 - 5 AZB 1/03 - BAGE 106, 269 für die Berichtigung von Lohnsteuerbescheinigungen).
  • BGH, 12.05.2005 - VII ZR 97/04

    Voraussetzungen der Befreiung von der Abzugspflicht bei Abtretung der

    Auszug aus BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07
    Andernfalls tritt die Erfüllungswirkung ein (vgl. zu anderen Abzugsteuern BGH 12. Mai 2005 - VII ZR 97/04 - BGHZ 163, 103).
  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07
    Auch der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes sieht Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Berechnung und Anrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen "von jeher" als öffentlich-rechtlich an (4. Juni 1974 - GmS-OGB 2/73 - BSGE 37, 292; vgl. auch Senat 11. Juni 2003 - 5 AZB 1/03 - BAGE 106, 269 für die Berichtigung von Lohnsteuerbescheinigungen).
  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits-

  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 726/07

    Einbehalt von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen

  • BAG, 20.03.1957 - 4 AZR 526/54

    Gehaltsklage - Angestelltenversicherungspflicht - Sozialversicherungsrechtliche

  • BAG, 27.01.1982 - 5 AZR 777/79
  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 573/15

    Wirksamer Widerruf eine Immobiliardarlehens: Berücksichtigung der

    Der Leistung an den durch das Abzugsverfahren gesetzlich ermächtigten Steuergläubiger durch die Bank als Steuerentrichtungspflichtige kommt Erfüllungswirkung gemäß § 362 Abs. 1 BGB im Verhältnis zwischen der Bank und dem Kunden zu, wobei Gerichte anderer Gerichtsbarkeiten als der Finanzgerichtsbarkeit die Berechtigung des Abzugs nicht überprüfen, sofern für den Steuerentrichtungspflichtigen nicht eindeutig erkennbar war, dass eine Verpflichtung zum Abzug nicht bestand (BGH, Urteile vom 12. Mai 2005 - VII ZR 97/04, BGHZ 163, 103, 108 f. und vom 17. Juli 2001 - X ZR 13/99, WM 2001, 2304, 2305 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. April 2015 - 17 U 251/13, juris Rn. 28; BAGE 126, 325 Rn. 18 ff.; BAG, Urteil vom 9. August 2016 - 9 AZR 417/15, juris Rn. 14 f.).
  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der

    Der Leistung an den durch das Abzugsverfahren gesetzlich ermächtigten Steuergläubiger durch die Bank als Steuerentrichtungspflichtige kommt Erfüllungswirkung gemäß § 362 Abs. 1 BGB im Verhältnis zwischen der Bank und dem Kunden zu, wobei Gerichte anderer Gerichtsbarkeiten als der Finanzgerichtsbarkeit die Berechtigung des Abzugs nicht überprüfen, sofern für den Steuerentrichtungspflichtigen nicht eindeutig erkennbar war, dass eine Verpflichtung zum Abzug nicht bestand (BGH, Urteile vom 12. Mai 2005 - VII ZR 97/04, BGHZ 163, 103, 108 f. und vom 17. Juli 2001 - X ZR 13/99, WM 2001, 2304, 2305 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. April 2015 - 17 U 251/13, juris Rn. 28; BAGE 126, 325 Rn. 18 ff.; BAG, Urteil vom 9. August 2016 - 9 AZR 417/15, juris Rn. 14 f.).
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 310/08

    Vergütung während der Kurzarbeit - Baugewerbe

    Da die Gerichte für Arbeitssachen über die Steuer- und Beitragspflicht nicht zu entscheiden haben und etwaige Abzüge der Kläger zu tragen hat, kommt nur die Verurteilung zu einer Brutto-Zahlung in Betracht (vgl. Senat 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 20, AP SGB IV § 28g Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 3).
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 273/16

    Arbeitsentgelt - Lohnsteuer - Sozialversicherung

    Der zivilrechtliche Entgeltanspruch des Arbeitnehmers unterliegt einem öffentlich-rechtlichen Pflichtengefüge, das beide Parteien des Arbeitsvertrags trifft (vgl. BAG GS 7. März 2001 - GS 1/00 - zu III 1 c und d der Gründe, BAGE 97, 150; 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 16 ff., BAGE 126, 325; sh. zur Steuer auch BAG 17. September 2014 - 10 AZB 4/14 - Rn. 17 ff., BAGE 149, 117; BGH 12. Mai 2005 - VII ZR 97/04 - zu II 1 b der Gründe, BGHZ 163, 103) .

    Doch hat der Arbeitnehmer diesbezüglich wegen entgegenstehenden öffentlichen Rechts keinen Anspruch auf Auszahlung, der Entgeltanspruch ist insoweit nur auf Einbehalt und Abführung gerichtet (BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 18, BAGE 126, 325; ähnlich - zur Steuer - BGH 22. Januar 2004 - IX ZR 39/03 - zu III 4 b der Gründe, BGHZ 157, 350) .

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen § 767 Abs. 2 ZPO außerhalb der Vollstreckungsabwehrklage entsprechende Anwendung findet (vgl. BGH 17. Oktober 2002 - III ZR 58/02 - zu 3 der Gründe) und ob der besondere Erfüllungseinwand der Abführung von Entgeltbestandteilen an Finanzamt und Einzugsstelle (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 18 ff., BAGE 126, 325; 9. August 2016 - 9 AZR 417/15 - Rn. 14 f. mwN) überhaupt eine Einwendung iSd. § 767 ZPO ist.

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16

    Besonderer Erfüllungseinwand des Arbeitgebers bei Lohnsteuerabzug

    Der Arbeitgeber kann zudem gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB iVm. § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG die Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer vom Arbeitnehmer verlangen, wenn er zu wenig Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 16, BAGE 126, 325) .

    Erfüllt wird erst durch die Abführung nach § 41a EStG, wobei der Arbeitgeber in einer Art treuhänderischen Stellung für den Steuerfiskus tätig wird (BAG GS 7. März 2001 - GS 1/00 - zu III 3 b der Gründe, BAGE 97, 150; BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 18, BAGE 126, 325) .

    Sie betrifft den jeweiligen Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer unmittelbar, weil er ihren Abzug vom Lohn zu dulden hat (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 18, BAGE 126, 325) .

    Er ist Steuerentrichtungspflichtiger iSv. § 43 Satz 2 AO (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 20, BAGE 126, 325; BFH 4. Februar 2003 - VI B 70/02 -) .

    Andernfalls tritt die Erfüllungswirkung ein (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 21, aaO; vgl. auch BGH 12. Mai 2005 - VII ZR 97/04 - zu II 4 a der Gründe, BGHZ 163, 103) .

  • LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 324/19

    Abfindung; Abführen von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag; Abrechnung;

    Dieses öffentlich-rechtliche Pflichtengefüge prägt und überlagert den zivilrechtlichen Entgeltanspruch (BAG, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 5 AZR 273/16, juris, Rn. 14; BAG, Urteil vom 30. April 2008 - 5 AZR 725/07, Rn. 16, juris).

    Die Abführung begründet einen besonderen Erfüllungseinwand (BAG, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 30.04.2008 - 5 AZR 725/07, juris, Rn. 18).

    Die Gerichte für Arbeitssachen sind nicht befugt, die Berechtigung der Abzüge für Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge zu überprüfen (BAG, Urteil vom 30. April 2008 - 5 AZR 725/07, Rn. 20, juris; Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 25. August 2016 - 17 Sa 570/16, Rn. 77, juris).

    Legt der Arbeitgeber nachvollziehbar dar, dass er bestimmte Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und abgeführt hat, kann der Arbeitnehmer die nach seiner Auffassung unberechtigt einbehaltenen und abgeführten Beträge nicht erfolgreich mit der Vergütungsklage geltend machen (BAG, Urteil vom 30. April 2008 - 5 AZR 725/07, Rn. 21, juris; vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 7 Sa 560/11, Rn. 39, juris).

    Andernfalls tritt der besondere Erfüllungseinwand ein (BAG, Urteil vom 30. April 2008 - 5 AZR 725/07, Rn. 21, juris; Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 25. August 2016 - 17 Sa 570/16, Rn. 78, juris).

    Bei einer etwaig unzutreffenden Abführung von Lohnsteuern für den Arbeitnehmer ist dieser als Schuldner der Lohnsteuer berechtigt, sowohl die Anmeldung der Lohnsteuer als auch den Einkommenssteuerbescheid anzufechten (BAG, Urteil vom 30. April 2008 - 5 AZR 725/07, Rn. 18, juris; vgl. ferner BFH, Urteil vom 20. Juli 2005 - VI R 165/01, Rn. 13, juris).

  • BFH, 20.04.2016 - II R 50/14

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Einbehaltung von Sozialversicherungsbeiträgen -

    Die Klage sei unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Urteil vom 30. April 2008  5 AZR 725/07 (BAGE 126, 325) abgesehen vom Beginn der Verzinsung des Klageanspruchs begründet.

    a) Nach dem Urteil des BAG in BAGE 126, 325, das den Einbehalt von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen für die Zinsen auf das Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto einer Lehrerin des Landes betrifft, erfüllt der Arbeitgeber mit dem Abzug und der Abführung von Lohnbestandteilen (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung) an das Finanzamt bzw. die Einzugsstelle im Regelfall seine Zahlungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer.

    Der Senat folgt dabei im Ergebnis dem Urteil in BAGE 126, 325, mit dem das BAG die Klage der seinerzeitigen Klägerin abgewiesen hat, soweit es um die Lohnsteuer und die rechtzeitig einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge ging.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2015 - 2 Sa 140/14

    Beharrliche Arbeitsverweigerung - Zurückbehaltungsrecht wegen Lohnrückständen -

    Macht der Arbeitgeber geltend, er habe vom Bruttolohn bereits die Beiträge und Steuern abgeführt, handelt es sich um den Erfüllungseinwand aus § 362 BGB (BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - BAGE 126, 325 = AP Nr. 4 zu § 28g SGB IV = DB 2008, 2600).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entsteht für den Arbeitgeber mit der Abführung von Steuern und Beiträgen für den Arbeitnehmer ein spezieller Erfüllungseinwand gegenüber der Bruttolohnforderung des Arbeitnehmers (BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - BAGE 126, 325 = AP Nr. 4 zu § 28g SGB IV = DB 2008, 2600).

    Die Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer besteht in der Begleichung des kompletten Bruttolohns (BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - BAGE 126, 325 = AP Nr. 4 zu § 28g SGB IV = DB 2008, 2600 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Großer Senats des BAG vom 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150 = AP Nr. 4 zu § 288 BGB = DB 2001, 2196).

  • BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17

    Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern

    Erfüllt wird erst durch die Abführung nach § 41a EStG, wobei der Arbeitgeber in einer Art treuhänderischer Stellung für den Steuerfiskus tätig wird (BAG GS 7. März 2001 - GS 1/00 - zu III 3 b der Gründe, BAGE 97, 150; BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 18, BAGE 126, 325) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 26 Sa 2257/14

    Erfüllungsnachweis durch Arbeitgeber bei Bruttolohnklagen - Nachweis der

    Erfüllt wird erst durch die Abführung nach § 41a EStG (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07, Rn. 19; vgl. dazu auch BAG 17. September 2014 - 10 AZB 4/14, Rn. 20).(Rn.21).

    Der Arbeitgeber hat nachvollziehbar darzulegen, dass er bestimmte Abzüge für Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und abgeführt hat (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07, Rn. 21) und entsprechende Nachweise beizubringen.

    a) Die Abführung der in der Abrechnung ausgewiesenen Sozialversicherungsbeiträge begründet einen besonderen Erfüllungseinwand, den der Arbeitgeber dem Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers entgegenhalten kann (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07, Rn. 18).

    Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Rückerstattung erhöhter Sozialversicherungsbeiträge gemäß § 26 SGB IV zu fordern und die Höhe der Beiträge von den Sozialgerichten überprüfen zu lassen (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07, Rn. 19; vgl. dazu auch BAG 17. September 2014 - 10 AZB 4/14, Rn. 20).

    Dazu hat der Arbeitgeber nachvollziehbar darzulegen, dass er bestimmte Abzüge für Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und abgeführt hat (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07, Rn. 21).

  • ArbG Bonn, 15.05.2019 - 2 Ca 2034/18

    Besonderer Erfüllungseinwand

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2023 - 5 Sa 185 öD/22

    Altenpfleger, freier Mitarbeiter, Dienstleistungsvertrag, Arbeitsverhältnis,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2022 - 25 Sa 1472/20

    Beginn der Pflichtversicherung VBL - Einbehalt und Abführung von

  • BAG, 14.05.2018 - 9 AS 2/18

    Rechtswegbestimmung - Mindestanforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung des

  • LAG Hessen, 17.07.2017 - 7 Sa 1352/16

    Nach § 38 Abs. 3 EStG hat der Arbeitgeber bei Einkünften des Arbeitnehmers aus

  • BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 417/15

    Aufwendungsersatz - Erfüllung - Abgabenabzug

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 814/07

    Abfindung der im Insolvenzverfahren erdienten Anwartschaften

  • ArbG Cottbus, 17.08.2009 - 6 Ga 13/09

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Auszahlung des Brutto-Arbeitsentgelts; Anspruch

  • BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 4/14

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung von Lohn- und Annexsteuern

  • LAG Hamm, 04.10.2013 - 10 Sa 621/13

    Steuerliche Behandlung einer Nachtschichtzulage

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2010 - 4 Sa 117/09

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers hinsichtlich vom Arbeitgeber

  • ArbG Düsseldorf, 13.01.2014 - 3 Ca 2700/13

    Zahlung einer höheren Abfindung hinsichtlich Vereinbarung des Einbehalts einer

  • OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 387/21

    Nachzahlung von Bezügen nach Aufhebung der Zurruhesetzung - Aufrechnung;

  • BAG, 21.07.2009 - 1 AZR 167/08

    Auslegung eines Sozialplans

  • ArbG Cottbus, 23.02.2010 - 6 Ca 1364/09
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 866/13

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis - Aufrechnung

  • LAG Hamm, 30.01.2015 - 18 Sa 984/14

    Pflicht des Arbeitgebers zum Einbehalt der auf eine Abfindung entfallenden

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 51/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - pauschales Leistungsentgelt - LeistungsTV-Bund

  • LAG Hessen, 30.04.2021 - 14 Sa 606/19

    Schadensersatzanspruch wegen fehlender Zielvorgabe durch Arbeitgeber Pflicht zur

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 184/10

    Einbehalt von Sozialversicherungsbeiträgen - landesrechtlich geregelter Übergang

  • LAG Hessen, 23.08.2011 - 19 Sa 550/11

    Geldwerter Vorteil "Sachbezug Miete" in der Entgeltabrechnung?

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 5 Sa 229/14

    Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen - Erfüllungseinwand

  • ArbG Rheine, 22.05.2014 - 2 Ca 1372/13
  • VG Freiburg, 08.07.2015 - 1 K 849/13

    Prämienanspruch eines ärztlichen Direktors eines Universitätsklinikums;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2012 - 6 Sa 608/11

    Schadenersatz

  • OLG Hamburg, 23.05.2017 - 9 U 51/14

    Hinweispflicht des Steuerberaters bei einem beschränkten Auftrag

  • LAG Düsseldorf, 10.12.2014 - 4 Sa 400/14

    Regress; Lohnsteuer; Haftungsbescheid; geringfügige Beschäftigung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2008 - 7 Sa 784/07

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Abführung von Lohnsteuer, Renten- und

  • LAG Düsseldorf, 16.12.2009 - 7 Sa 1281/08

    Unbegründete Klage auf Erstattung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile von

  • LAG Köln, 27.10.2011 - 7 Sa 560/11

    Privatnutzung des Dienstfahrzeugs; Beibringung der für die Versteuerung

  • OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 17 U 195/18

    Teilanerkenntnis nach Widerruf eines Verbraucherdarlehens, Einbehalt von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2009 - 7 Sa 281/09

    Annahmeverzugslohn - Anspruch des Arbeitnehmers auf Abführung von Lohnsteuer,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2021 - 1 Sa 241/20

    Besonderer Erfüllungseinwand - freiwillige vorzeitige Rückgabe eines Dienstwagens

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 960/13

    Ansprüche gegen den Betriebserwerber nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2017 - 5 Sa 257/17

    Berufungsbegründung

  • LAG München, 20.12.2011 - 8 Ta 393/11

    Immunität (Art. 25 GG)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 187/18

    Formelle Beschwer - Versorgungsbezüge - Verurteilung - Bruttobeträge

  • LAG Hamm, 25.08.2016 - 17 Sa 570/16

    Steuerpflicht des Arbeitnehmers; Dienstfahrzeug; Festlegung der 1.

  • OLG Zweibrücken, 04.07.2014 - 2 U 30/13

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der von einem Sonderkonto durch den

  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 726/07

    Einbehalt von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen

  • OLG Frankfurt, 14.09.2017 - 8 U 240/16

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadenersatz wegen mangelhafter

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 11 Sa 2070/16

    Arbeitsvertrag - Vertragsschluss - Form - Annahme

  • LAG Köln, 31.08.2016 - 11 Sa 643/15

    Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2013 - 4 K 1638/10

    Rechtsweg bei streitiger Sozialversicherungspflicht der nach Rentenbeginn

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2012 - 3 Sa 552/11

    Nutzungsausfallentschädigung wegen Vorenthaltung der privaten Dienstwagennutzung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - L 6 KR 97/13

    Sozialversicherung - keine Beitragspflicht von Zinsen für gestundetes

  • LAG Hamm, 14.03.2013 - 8 Sa 1246/12

    Beendigung des Annahmeverzuges; Annahme der angebotenen Beschäftigungsmöglichkeit

  • LAG Köln, 16.08.2017 - 11 Sa 557/16

    Schadensersatz; Lohnsteuerabzug; Einzelfall

  • LAG Baden-Württemberg, 13.02.2017 - 1 Sa 18/16

    Altersvorsorge-Tarifvertrag - Bezugnahmeklausel - Inhaltskontrolle

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 2 Sa 249/21

    Auslegung Aufhebungsvertrag - Schadensersatz wegen Zeitpunkt der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 200/20

    Arbeitsvergütung - Urlaubsabgeltung - unbefugte Verwendung einer Tankkarte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 2 Sa 547/12

    Ausweis der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen in der Lohnabrechnung als

  • ArbG Herne, 11.01.2023 - 5 Ca 1406/22

    Einzelfallentscheidung zur Frage der Fortsetzungserkrankung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2012 - L 2 R 9/12
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Rechtsprechung
   BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,214
BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06 (https://dejure.org/2008,214)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06 (https://dejure.org/2008,214)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 (https://dejure.org/2008,214)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei der mit Stichtagsregelungen in Sozialplänen verbundenen Gruppenbildung; Sachliche Rechtfertigung des Zwecks eines Sozialplans für an Stichtagen anknüpfende Differenzierungen bei Grund und Höhe von ...

  • bag-urteil.com

    Unwirksamkeit einer Stichtagsregelung in einem Sozialplan - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Betriebs-Berater

    Stichtagsregelung im Sozialplan

  • Judicialis

    BetrVG § 75 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht; Gleichbehandlung - Stichtagsregelung in Sozialplänen; betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Ablösungsprinzip; Schriftformerfordernis bei Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Zulässigkeit der Ablösung von Rahmensozialplänen durch nachfolgende Sozialpläne ? Sachliche Rechtfertigung von Stichtagsregelungen bei Beachtung des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ? Maßgeblichkeit des Zwecks der Regelung ? Nicht geeignete ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Stichtagsregelung in einem Sozialplan - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 125, 366
  • ZIP 2008, 1087
  • MDR 2008, 862
  • NZA 2008, 719
  • NZA 2008, 720
  • BB 2008, 1793
  • DB 2008, 1384
  • ZInsO 2008, 1159
 
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Wird zitiert von ... (149)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
    Sie können im Rahmen ihres Ermessens nach der Vermeidbarkeit der Nachteile unterscheiden und sind nicht gehalten, alle denkbaren Nachteile zu entschädigen (24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - BAGE 111, 335, zu B III 2 c aa der Gründe).

    In einem Sozialplan sind Stichtagsregelungen insbesondere dann gerechtfertigt, wenn sie dem Zweck dienen, die Leistungen auf diejenigen Arbeitnehmer zu beschränken, die von der Betriebsänderung betroffen sind und durch diese Nachteile zu besorgen haben (vgl. BAG 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - BAGE 111, 335, zu B III 3 a der Gründe).

    Er gebietet es ebenso wie bei Tarifverträgen und Gesetzen, die durch sie geschaffene Ordnung im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit soweit aufrechtzuerhalten, wie sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre Ordnungsfunktion noch entfalten kann (BAG 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - BAGE 111, 335, zu B III 4 der Gründe mwN).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03

    Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
    a) Der Formmangel einer Kündigung kann unter besonderen Umständen ausnahmsweise als unbeachtlich angesehen werden (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 659/03 - AP BGB § 623 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 623 Nr. 1, zu B I 2 a der Gründe mwN).

    Dieser muss einen besonderen Grund gehabt haben, auf die Gültigkeit der Erklärung trotz des Formmangels zu vertrauen (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 659/03 - aaO).

  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 960/06

    Kürzung einer Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrunds ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG 6. November 2007 - 1 AZR 960/06 - Rn. 12 mwN, ZIP 2008, 327).

    Daher sind betriebliche Interessen, die personelle Zusammensetzung der Belegschaft bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu sichern, nicht geeignet, Differenzierungen bei der Höhe von Sozialplanabfindungen zu rechtfertigen (vgl. BAG 6. November 2007 - 1 AZR 960/06 - Rn. 19 mwN, ZIP 2008, 327).

  • BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
    aa) Nach dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz sind die Betriebsparteien grundsätzlich verpflichtet, diejenigen Arbeitnehmer, die auf Grund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrags oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (BAG 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 13 mwN, ZIP 2007, 1575).

    Es ist ihnen allerdings nicht verwehrt, eine typisierende Beurteilung dahin vorzunehmen, dass Arbeitnehmern, die ihr Arbeitsverhältnis "vorzeitig", also zu einem früheren Zeitpunkt als durch die Betriebsänderung geboten, selbst kündigen, durch die Betriebsänderung keine oder sehr viel geringere wirtschaftliche Nachteile drohen als den anderen Arbeitnehmern (vgl. BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 163/06 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 185 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 20; 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 16 mwN, aaO).

  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 638/04

    Umschulungsvertrag - Schriftformerfordernis

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
    Dieser kommt sowohl Beweis- als auch Warnfunktion zu (BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 638/04 - BAGE 117, 20, zu II 4 a der Gründe).
  • BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02

    Erziehungsurlaub und Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
    Eine mit der Korrektur einer einzelnen Bestimmung eines Sozialplans mittelbar verbundene Ausdehnung des vorgesehenen Finanzvolumens hat der Arbeitgeber regelmäßig hinzunehmen, solange die Mehrbelastung durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht "ins Gewicht fällt" (BAG 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - BAGE 108, 147, zu III 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04

    Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
    Die mit ihnen bisweilen verbundenen Härten müssen hingenommen werden, wenn die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar ist und das auch auf die zwischen den Gruppen gezogenen Grenzen zutrifft (BAG 14. Dezember 1999 - 1 AZR 268/99 -, zu II 1 der Gründe; 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - BAGE 114, 179, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 163/06

    Sozialplan - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
    Es ist ihnen allerdings nicht verwehrt, eine typisierende Beurteilung dahin vorzunehmen, dass Arbeitnehmern, die ihr Arbeitsverhältnis "vorzeitig", also zu einem früheren Zeitpunkt als durch die Betriebsänderung geboten, selbst kündigen, durch die Betriebsänderung keine oder sehr viel geringere wirtschaftliche Nachteile drohen als den anderen Arbeitnehmern (vgl. BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 163/06 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 185 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 20; 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 16 mwN, aaO).
  • BAG, 14.11.2006 - 1 AZR 40/06

    Anrechnung einer tarifvertraglichen Abfindung auf Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
    Die Betriebsparteien können diese sowohl generell als auch anlässlich einer konkret anstehenden Betriebsänderung einvernehmlich abändern (vgl. BAG 14. November 2006 - 1 AZR 40/06 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 181 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 19).
  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 22/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs - Versetzung nach §

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
    Er darf sich grundsätzlich nicht darauf beschränken, seine Rechtsausführungen aus den Vorinstanzen zu wiederholen (vgl. BAG 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 - Rn. 12 mwN, EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 5).
  • BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 12/97

    Sperrwirkung eines vorsorglichen Sozialplans

  • BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 232/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Wegfall einer übertariflichen Zulage - § 9 MTV

  • BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03

    Auslegung eines Sozialplans

  • LAG Baden-Württemberg, 25.10.2006 - 12 Sa 11/06

    Kürzung von Sozialplananspruch

  • BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 276/96

    Abfindungsanspruch: tarifvertragliche Verfallfrist bei einzelvertraglicher

  • BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 268/99

    Abfindung aus einem Sozialplan - Allgemeiner betriebsverfassungsrechtlicher

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Deshalb kann offenbleiben, ob bei dessen Verletzung - wie die Klägerin meint - sich überhaupt ein Anspruch auf eine erhöhte Abfindungszahlung im Wege einer "Anpassung nach oben" ergeben könnte (vgl. etwa BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 23 ff., 42, BAGE 125, 366; 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - zu III 1 der Gründe mwN, BAGE 108, 147) .
  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

    b) Die zukunftsbezogene Ausgleichsfunktion von Sozialplänen eröffnet den Betriebsparteien Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume (vgl. BAG 6. November 2007 - 1 AZR 960/06 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 190 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 25; 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 191).

    Sie können im Rahmen ihres Ermessens nach der Vermeidbarkeit der Nachteile unterscheiden und sind nicht gehalten, alle denkbaren Nachteile zu entschädigen (vgl. 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - BAGE 111, 335, zu B III 2 c aa der Gründe; 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 191).

    Maßgeblicher Sachgrund für eine Gruppenbildung ist regelmäßig vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (vgl. BAG 6. November 2007 - 1 AZR 960/06 - Rn. 12, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 190 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 25; 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 191).

    Diese müssen im Interesse der Rechtssicherheit hingenommen werden, wenn die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar ist und das auch auf die zwischen den Gruppen gezogenen Grenzen zutrifft (vgl. BAG 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - BAGE 114, 179, zu 3 a der Gründe; 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 27, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 191).

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

    Die mit ihr verbundenen Härten sind grundsätzlich hinzunehmen (vgl. in dem anderen Zusammenhang des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Stichtagsregelungen in Sozialplänen BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 -Rn. 27, ZIP 2008, 1087).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 20.03.2008 - 8 Sa 761/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13124
LAG Hessen, 20.03.2008 - 8 Sa 761/07 (https://dejure.org/2008,13124)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.03.2008 - 8 Sa 761/07 (https://dejure.org/2008,13124)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. März 2008 - 8 Sa 761/07 (https://dejure.org/2008,13124)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 611 Abs 1 BGB, § 60 Abs 1 InsO, § 80 Abs 1 InsO, § 128 SGB 3, § 127 SGB 3
    Keine persönliche Haftung eines Insolvenzverwalters für den aus der Verkürzung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld entstandenen Schaden des Arbeitnehmers - unterlassene Erstattung des auf die Arbeitsagentur übergegangenen Vergütungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen einer Nichtabführung der auf das Arbeitsamt übergegangenen Vergütungsansprüche vor Eintritt der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter; Erfüllung aller Verpflichtungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern als arbeitsvertragliche Nebenpflichten; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2008, 1159
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 25.01.2007 - 6 AZR 559/06

    Insolvenzrecht - Haftung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Hessen, 20.03.2008 - 8 Sa 761/07
    Er hat vor der Befriedigung einzelner Massegläubiger zu prüfen, ob, in welchem Umfang und in welcher Reihenfolge Masseverbindlichkeiten zu befriedigen sind und ob die Masse überhaupt ausreicht um alle Masseforderungen zu bedienen (vgl. BAG vom 25. Januar 2007 - 6 AZR 559/06 - DB 2007, S. 1537).
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10049
LAG Hamm, 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07 (https://dejure.org/2008,10049)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07 (https://dejure.org/2008,10049)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 2 Sa 1333/07 (https://dejure.org/2008,10049)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Die Rückforderung einer vom Insolvenzverwalter irrtümlich als Masseforderung ausgezahlten Abfindung aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschlossenen Sozialplans unterliegt den tariflichen Verfallfristen.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 812 BGB, 38 InsO, 25 MTV Bekleidungsindustrie
    Die Rückforderung einer vom Insolvenzverwalter irrtümlich als Masseforderung ausgezahlten Abfindung aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschlossenen Sozialplans unterliegt den tariflichen Verfallfristen.

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung einer irrtümlich als Masseforderung ausgezahlten Sozialplanabfindung; Anwendung tariflicher Ausschlussfristen in der Insolvenz; Anwendbarkeit der tariflichen Ausschlussfristen auf Sozialplanansprüche; Verdrängung der insolvenzrechtlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2008, 1159
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82

    Zahlung von Abfindungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Verfall von

    Auszug aus LAG Hamm, 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07
    a) Tarifliche Ausschlussfristen finden in der Insolvenz grundsätzlich einschränkungslos Anwendung (BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82; BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87).

    Nur bei Insolvenzforderungen können neben den tariflichen Ausschlussfristen die gesetzlichen Vorschriften über die Anmeldung dieser Forderungen gemäß den §§ 174 ff InsO zu beachten sein (im Einzelnen BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82, NZA 1985, 396).

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04

    Urlaubsabgeltung als Masseforderung

    Auszug aus LAG Hamm, 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07
    Masseforderungen unterliegen den tariflichen Verfallfristen (BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04, NZA 2005, 1124).
  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von

    Auszug aus LAG Hamm, 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07
    a) Tarifliche Ausschlussfristen finden in der Insolvenz grundsätzlich einschränkungslos Anwendung (BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82; BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87).
  • BAG, 27.03.1996 - 10 AZR 668/95

    Sozialplananspruch - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07
    Sozialplanansprüche unterliegen nach der ständigen Rechtsprechung des BAG den tariflichen Verfallfristen, weil es sich dabei um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis handelt (BAG, 27.03.1996 - 10 AZR 668/95, DB 1997, 234; BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 79/94, DB 1995, 781).
  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01

    Rückzahlung von auf Grund eines Urteils gezahlten Beträgen - Entreicherung -

    Auszug aus LAG Hamm, 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07
    Nur die aufgrund eines Urteils ausgezahlten Beträge unterliegen bezüglich der Erstattung nicht den tariflichen Verfallfristen (BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01, ZTR 2003, 567).
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 52/97

    Zulässigkeit der Prozeßvertretung des Konkursverwalters durch Verbandsvertreter

    Auszug aus LAG Hamm, 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07
    Der Insolvenzverwalter tritt gemäß § 80 InsO in die Arbeitgeberstellung ein und bleibt an die für die Insolvenzschuldnerin geltenden Tarifverträge gebunden (BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 52/97, NZA 1998, 334).
  • BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 79/94

    Sozialplanabfindung - Tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07
    Sozialplanansprüche unterliegen nach der ständigen Rechtsprechung des BAG den tariflichen Verfallfristen, weil es sich dabei um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis handelt (BAG, 27.03.1996 - 10 AZR 668/95, DB 1997, 234; BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 79/94, DB 1995, 781).
  • OLG Brandenburg, 06.12.2001 - 12 U 59/01

    Zahlungsanspruch; Ungerechtfertigte Bereicherung; Wasserlieferung;

    Auszug aus LAG Hamm, 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07
    In der Rechtsprechung ist umstritten, ob der Insolvenzverwalter bei irrtümlicher Auszahlung einer nur quotenmäßig zu berücksichtigenden Insolvenzforderung nach § 38 InsO als Masseverbindlichkeit das Geleistete gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zurückverlangen kann (bejahend LG Düsseldorf vom 30.10.2001 - 24 S 364/01, ZinsO 2001, 1168 m.Anm. Malitz; OLG Brandenburg, 06.12.2001 - 12 U 59/01, NZI 2002, 107; a.A. LG Ravensburg, 02.07.2004 - 4 O 45/04).
  • LG Ravensburg, 02.07.2004 - 4 O 45/04

    Irrtümliche Zahlung auf Insolvenzforderung

    Auszug aus LAG Hamm, 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07
    In der Rechtsprechung ist umstritten, ob der Insolvenzverwalter bei irrtümlicher Auszahlung einer nur quotenmäßig zu berücksichtigenden Insolvenzforderung nach § 38 InsO als Masseverbindlichkeit das Geleistete gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zurückverlangen kann (bejahend LG Düsseldorf vom 30.10.2001 - 24 S 364/01, ZinsO 2001, 1168 m.Anm. Malitz; OLG Brandenburg, 06.12.2001 - 12 U 59/01, NZI 2002, 107; a.A. LG Ravensburg, 02.07.2004 - 4 O 45/04).
  • LG Düsseldorf, 30.10.2001 - 24 S 364/01

    Irrtümliche Begleichung einer quotenmäßig zu berücksichtigenden

    Auszug aus LAG Hamm, 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07
    In der Rechtsprechung ist umstritten, ob der Insolvenzverwalter bei irrtümlicher Auszahlung einer nur quotenmäßig zu berücksichtigenden Insolvenzforderung nach § 38 InsO als Masseverbindlichkeit das Geleistete gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zurückverlangen kann (bejahend LG Düsseldorf vom 30.10.2001 - 24 S 364/01, ZinsO 2001, 1168 m.Anm. Malitz; OLG Brandenburg, 06.12.2001 - 12 U 59/01, NZI 2002, 107; a.A. LG Ravensburg, 02.07.2004 - 4 O 45/04).
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 23.07.2008 - 2 Ta 232/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15289
LAG Hamm, 23.07.2008 - 2 Ta 232/08 (https://dejure.org/2008,15289)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.07.2008 - 2 Ta 232/08 (https://dejure.org/2008,15289)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 2 Ta 232/08 (https://dejure.org/2008,15289)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Rechtsweg: Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 b) ArbGG eröffnet, wenn der gekündigte Geschäftsführer den Bestand eines nach der Niederlegung seines Amtes begründeten Arbeitsverhältnisses feststellen lassen will.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 3 b), 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG
    Rechtsweg: Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 b) ArbGG eröffnet, wenn der gekündigte Geschäftsführer den Bestand eines nach der Niederlegung seines Amtes begründeten Arbeitsverhältnisses feststellen lassen will.

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei Antrag eines gekündigten Geschäftsführers auf Feststellung des Bestehens eines nach der Niederlegung seines Amtes begründeten Arbeitsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2008, 1159
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 1045/06

    Ordentliche Kündigung - Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis neben

    Auszug aus LAG Hamm, 23.07.2008 - 2 Ta 232/08
    Für ein von der Geschäftsführeranstellung unterscheidbares Rechtsverhältnis (vgl. dazu BAG vom 25.10.2007, 6 AZR 1045/06, NZA 2008, 168; BAG vom 10.12.1996, 5 AZB 20/96, NZA 1997, 674) spricht der Inhalt seiner Niederlegungserklärung vom 30.12.2005, denn darin heißt es ausdrücklich, dass er seinen Arbeitsvertrag vom 30.01.2002 und die damit verbundene Zusatzvereinbarung vom 29.09.2005 nicht kündige.
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZB 79/02

    Rechtsweg - Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG

    Auszug aus LAG Hamm, 23.07.2008 - 2 Ta 232/08
    Für diese Personengruppe hat der Gesetzgeber unabhängig von ihrem materiell-rechtlichen Status geregelt, dass sie nicht als Arbeitnehmer zu behandeln sind (BAG vom 20.08.2003, 5 AZB 79/02, AP Nr. 58 zu § 5 ArbGG 1979 m.Anm. Wank).
  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 43/02

    Rechtswegzuständigkeit, Zusammenhangsklage

    Auszug aus LAG Hamm, 23.07.2008 - 2 Ta 232/08
    Ob die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte wie das Arbeitsgericht meint mit dem Gesichtspunkt der Zusammenhangsklage gemäß § 2 Abs. 3 ArbGG begründet werden kann, erscheint zweifelhaft, weil eine Zusammenhangszuständigkeit in der Regel nicht gegeben ist, wenn der Hauptklage wie vorliegend ein sic-non-Antrag im Sinne der Rechtsprechung des BAG zugrunde liegt (vgl. Beschluss der Kammer vom 30.07.2007, 2 Ta 354/06 sowie BAG vom 11.06.2003, 5 AZB 43/02, NJW 2003, 3365).
  • BAG, 15.02.2005 - 5 AZB 13/04

    Arbeitnehmerbegriff - Vermögensberater

    Auszug aus LAG Hamm, 23.07.2008 - 2 Ta 232/08
    Andernfalls bestünde nämlich die Gefahr einer Manipulation des Rechtsweges durch die klagende Partei, wenn diese im Wege der Zusammenhangsklage mit einer Feststellungsklage im Sinne der sic-non-Rechtsprechung des BAG weitere rechtswegfremde Streitgegenstände verbinden könnte (BVerfG vom 21.08.1999, 1 BvR 1389/87, AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG Zuständigkeitsprüfung; BAG vom 15.02.2005, 5 AZB 13/04, NZA 2005, 487 unter II 1 der Gründe).
  • BAG, 10.12.1996 - 5 AZB 20/96

    Rechtsweg - Vorstandsmitglied eines Vereins

    Auszug aus LAG Hamm, 23.07.2008 - 2 Ta 232/08
    Für ein von der Geschäftsführeranstellung unterscheidbares Rechtsverhältnis (vgl. dazu BAG vom 25.10.2007, 6 AZR 1045/06, NZA 2008, 168; BAG vom 10.12.1996, 5 AZB 20/96, NZA 1997, 674) spricht der Inhalt seiner Niederlegungserklärung vom 30.12.2005, denn darin heißt es ausdrücklich, dass er seinen Arbeitsvertrag vom 30.01.2002 und die damit verbundene Zusatzvereinbarung vom 29.09.2005 nicht kündige.
  • LAG Hamm, 30.07.2007 - 2 Ta 354/06

    Rechtsweg: Keine Zusammenhangszuständigkeit der Arbeitsgerichte gemäß § 2 Abs. 3

    Auszug aus LAG Hamm, 23.07.2008 - 2 Ta 232/08
    Ob die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte wie das Arbeitsgericht meint mit dem Gesichtspunkt der Zusammenhangsklage gemäß § 2 Abs. 3 ArbGG begründet werden kann, erscheint zweifelhaft, weil eine Zusammenhangszuständigkeit in der Regel nicht gegeben ist, wenn der Hauptklage wie vorliegend ein sic-non-Antrag im Sinne der Rechtsprechung des BAG zugrunde liegt (vgl. Beschluss der Kammer vom 30.07.2007, 2 Ta 354/06 sowie BAG vom 11.06.2003, 5 AZB 43/02, NJW 2003, 3365).
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